AGB:
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
(1) Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Auftraggeber*in (im Folgenden nur Kund*in) und Auftragnehmer*in (Mentorin, Trainingsanbieterin, Key Note Speakerin) – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmerin verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
(1) Der/die Kund*in kann aus dem Sortiment des Unternehmens roopra.at auswählen: Dies beinhaltet: Mentorings, Online-Angebote wie Online-Kurse, Online-Trainings, Key Note Speeches und Masterclasses online wie offline.
Dies stellt noch kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Wenn der/die Kund*in auf den Button „Jetzt kaufen“ klickt, wird der/die Kund*in entweder auf eine Website zur Zahlungsabwicklung weitergeleitet oder auf eine Möglichkeit die Kontaktdaten einzugeben, damit die Auftragnehmerin direkt Kontakt aufnehmen kann.
Bei den Anbietern zur Zahlungsabwicklung handelt es sich entweder um den Anbieter CopeCart.GmbH (Mit der Zustimmung des Kaufes eines Produktes werden auch die AGB und Datenschutzregelungen von CopeCart.GmbH angenommen)oder um Zahlung nach Rechnungslegung.
Für den Kauf eines Produktes sind alle notwendigen Kontaktdaten korrekt und wahrheitsgemäß einzugeben. Ist der Kauf über die Zahlungsplattform aufgrund von Fehlangaben oder ähnlichem nicht möglich, so findet der Vertrag nicht statt.
Somit gibt der/die Kund*in ein verbindliches Angebot zum Kauf der Waren oder Leistung ab.
Wir verweisen auf die Datenschutzhinweise der Auftragnehmerin, die wir einsetzen. Siehe Datenschutz auf Homepage. Unter anderem CopeCart GmbH.
(2) Nachdem der/die Kund*in zahlungspflichtig bestellt hat, schickt die Autragnehmerin daraufhin dem/der Kund*in eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des/der Kund*in nochmals aufgeführt wird und die der/die Kund*in über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Mit erfolgtem Zahlungseingang kommt der Vertrag zustande.
Je nach Ware, erfolgt die Zustellung automatisch, oder es ist im vorbereitenden Gesprächstermin ein Zeitpunkt festgesetzt worden, zudem der Workshop bzw. die Ware ausgefolgt wird.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
(1) Angebote, die exklusiv für einen oder auch mehrere Kund*innen stattfinden sowie die aus Punkt 2 genannten Angebote können ferner auch per E-Mail, per Post oder telefonisch bestellt werden.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
4. Elektronische Rechnungslegung
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem/der Kund*in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Kund*in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch die Auftragnehmerin ausdrücklich einverstanden.
(1)Die angegebenen Lieferzeiten und vereinbarte Teilnahme an den oben genanntem Angebotssortiment erfolgt ausschließlich nach erfolgter Zahlung.
(2) Kostenpflichtige Kurs- und Workshop-Inhalte stehen ab Kaufdatum für ein halbes Jahr im Kursbereich zur Verfügung. Nach Ablauf des halben Jahres ist der Zugriff auf die Inhalte ausgeschlossen.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren sowie die Unterlagen im Eigentum der Anbieterin. Es sind stets die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten!
(1) Alle Preise der Anbieterin werden in einem Gespräch via Zoom besprochen.
(2) Digitale Inhalte werden dem/der Kund*in in elektronischer Form entweder als Download, zum Streamen oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.
(1) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und ist im Voraus über die Plattform Copecart bzw. über die versandte Rechnung zu bezahlen.
9. Umfang von individuellen Aufträgen
(1) Der Umfang von individuellen Mentoringaufträgen wird im Einzelfall besprochen und dann via Zahlungsanbieter Copecart bzw. über Rechnung vereinbart und zur Rechnung gestellt.
10. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
11. Schutz des geistigen Eigentums
(1) Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Worksheets, Fotos, Videos, Programme, Leistungsbeschreibungen, etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen von dem/der Kund*in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Kund*in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
(2) Der Verstoß des/der Kund*in gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
12. Gewährleistung
(1) Die Auftragnehmerin ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Der/die Kund*in wird hiervon in Kenntnis gesetzt.
(2) Dieser Anspruch des/der Kund*in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
13. Haftung / Schadenersatz
(1) Die Auftragnehmerin haftet nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
(2) Schadenersatzansprüche des/der Kund*in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
(3) Der/die Kund*in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen ist.
(4) Sofern die Auftragnehmerin das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Auftragnehmerin diese Ansprüche an den/die Kund*in ab. Der/die Kund*in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
14. Geheimhaltung / Datenschutz
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts-, Betriebs- und private Geheimnisse sowie jedwede gesundheitliche Information, die sie über den/der Kund*in erhält.
(2) Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Kund*innen, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
(3) Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter*innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
(4) Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
(5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten.
15. Dauer des Vertrages
(1) Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
(2) Der Vertrag kann dessen ungeachtet aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist anzusehen,
Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren der Auftragnehmerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Auftragnehmerin eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
16. Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
(2) Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Auftragnehmerin. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Auftragsnehmerin zuständig.
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